Arzt darf nicht nach Waffen fragen
CK • Washington. Waffenträger gewinnen erneut, diesmal in Dr. Bernd Wollschlaeger v. Governor of the State of Florida mit dem Ergebnis, dass besorgte Ärzte diese nicht nach ihrem Verhältnis zu Schusswaffen befragen und dazu Angaben in die Patíentenakte aufnehmen dürfen.
Am 25. Juli 2014 erklärte in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA ein neues Gesetz in Florida zum Schutz der Privatsphäre von Waffenbesitzern vor medizischem Personal für verfassungsvereinbar. Das Verbot stelle keinen unzumutbaren Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Rechte der Ärzte dar, die sich bei einem Fehler immer noch auf ihre Rechte berufen dürften.
Die Mediziner dürften aber nicht schon vorab durch eine Gesetzesaufhebung die überwiegenden Rechte der Patienten beeinträchtigen, entschied es in seiner 161-seitigen Begründung. Ärztliche Bedenken zur Waffensicherheit oder -gefährlichkeit im Verhältnis zu ihrem Eid, Patientendaten vertraulich zu behandeln, überzeugten das Gericht nicht.
Am 25. Juli 2014 erklärte in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA ein neues Gesetz in Florida zum Schutz der Privatsphäre von Waffenbesitzern vor medizischem Personal für verfassungsvereinbar. Das Verbot stelle keinen unzumutbaren Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Rechte der Ärzte dar, die sich bei einem Fehler immer noch auf ihre Rechte berufen dürften.
Die Mediziner dürften aber nicht schon vorab durch eine Gesetzesaufhebung die überwiegenden Rechte der Patienten beeinträchtigen, entschied es in seiner 161-seitigen Begründung. Ärztliche Bedenken zur Waffensicherheit oder -gefährlichkeit im Verhältnis zu ihrem Eid, Patientendaten vertraulich zu behandeln, überzeugten das Gericht nicht.