×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 26. Juli 2014

Arzt darf nicht nach Waffen fragen

 
.   Waffenträger gewinnen erneut, diesmal in Dr. Bernd Wollschlaeger v. Governor of the State of Florida mit dem Ergebnis, dass besorgte Ärzte diese nicht nach ihrem Verhältnis zu Schusswaffen befragen und dazu Angaben in die Patíentenakte aufnehmen dürfen.

Am 25. Juli 2014 erklärte in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA ein neues Gesetz in Florida zum Schutz der Privatsphäre von Waffen­besitzern vor medizischem Personal für verfassungs­vereinbar. Das Verbot stelle keinen unzumut­baren Eingriff in die verfassungs­rechtlich geschützten Rechte der Ärzte dar, die sich bei einem Fehler immer noch auf ihre Rechte berufen dürften.

Die Mediziner dürften aber nicht schon vorab durch eine Gesetzes­aufhebung die über­wiegenden Rechte der Patienten beein­trächtigen, entschied es in seiner 161-seitigen Begrün­dung. Ärztliche Bedenken zur Waffen­sicherheit oder -gefähr­lichkeit im Verhältnis zu ihrem Eid, Patienten­daten vertrau­lich zu behandeln, überzeugten das Gericht nicht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER