Als die Kalifornier Geschäfte mit einem Kunden abschlossen, den auch die Iowaner im Blick hatten, folgte im Gericht von Iowa eine Klage wegen der Verletzung der Wettbewerbsklausel. Sie wurde im Fall Fastpath, Inc. v. Arbela Technologies Corp. am 25. Juli 2014 wegen mangelnder örtlicher Zuständigkeit im Sinne der personal Jurisdiction abgewiesen, da nur die Iowaner Beziehungen zum Forum unterhielten. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis entschied ebenfalls für die Kalifornier.
Ohne Gerichtsstandsklausel konnte der Vertrag die Beklagten nicht der Gerichtsbarkeit in Iowa unterwerfen. Die Rechtswahlklausel entfaltet diese Wirkung nicht. Emails und Telefonate nach Iowa können Indizien für eine Unterwerfung durch andere Akte enthalten, doch stellen sie nicht selbst eine Unterwerfung unter die Gerichte in Iowa dar. Der Vertrag entfaltete auch keine Wirkungen in Iowa. Daher fehlen die Minimalbeziehungen zum Forumstaat, die der Rechtstaatlichkeitsgrundsatz der Bundesverfassung erfordert.