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Dienstag, den 29. Juli 2014

Achtung, streng vertraulich!  

SF - Washington.   Eigentlich sollte man meinen, Parteien, die sich auf eine Schiedsklausel einigen, würden alles daran setzen, ihre Streitigkeit nicht doch vor einem staatlichen Gericht austragen zu müssen. Weit gefehlt!

Der Federal Arbitration Act erlaubt nur unter sehr strengen Voraussetzungen die Überprüfung eines Schiedsspruches vor staatlichen Gerichten. Von den Vorteilen des Schiedsverfahrens - schnell, vertraulich, eigene Auswahl der Schiedsrichter - ist ab diesem Moment nicht mehr viel übrig. Die Parteien begehen dann den Rechtsweg auch gerne weiter, wenn die Entscheidung des staatlichen Gerichts ebenso in Ungnade fällt wie die des Schiedsgerichts.

Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks sah sich in diesem Zusammenhang am 25. Juli 2014 in Murchison Capital Partners LP v. Nuance Communications Inc. mit der Frage konfrontiert, ob die vom staatlichen Gericht getroffene Entscheidung der Zurückverweisung des Verfahrens an das Schiedsgericht der Berufung fähig ist. Sie ist es nicht. Das Eingangsgericht hatte auf einen Antrag zur Klarstellung eines Schiedsspruchs betreffend eines angeblichen Verstoßes gegen einen Fusionsvertrag den Streit an das Schiedsgericht zurück verwiesen, jedoch ohne den Schiedsspruch vorher aufzuheben. Das Berufungsgericht sah darin im Gegensatz zu einer Aufhebung und Zurückverweisung oder Bestätigung eines Schiedsspruchs keine endgültige gerichtliche Entscheidung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.