Aufgrund des spanischen Ermittlungsverfahren ersuchte nämlich eine dort einbezogene Partei ein US-Gericht um Beistand zur Beweisbeschaffung in den USA. Als Beweisbesitzer gelten Vertrauensanwälte Spaniens in New York City.
Die anwendbaren Regeln erörterte am 30. Juli 2014 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA. Nebenher prüfte es die Definition ausländischer Staaten für Immunitätszwecke des Foreign Sovereign Immunities Act und befand: Anwälte sind keine Staaten im Sinne des Gesetzes!