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Donnerstag, den 31. Juli 2014

Anwalt genießt keine Immunität  

Anwälte sind keine Staaten im Sinne des Gesetzes!
.   Der Fall Mare Shipping Inc. v. Squire Sanders LLP klärt, dass Anwälte keine Staatenimmunität genießen - das erstaunt nicht einmal den Vertrauensanwalt von Botschaften. Interessanter ist der Weg zu dieser Erkenntnis, der über einen Schiffbruch vor Spanien führt.

Aufgrund des spanischen Ermittlungsverfahren ersuchte nämlich eine dort einbezogene Partei ein US-Gericht um Beistand zur Beweisbeschaffung in den USA. Als Beweisbesitzer gelten Vertrauensanwälte Spaniens in New York City.

Die anwendbaren Regeln erörterte am 30. Juli 2014 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA. Nebenher prüfte es die Definition ausländischer Staaten für Immunitätszwecke des Foreign Sovereign Immunities Act und befand: Anwälte sind keine Staaten im Sinne des Gesetzes!







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.