Auslandskunde darf nicht ins US-Schiedsverfahren
CK • Washington. Eine amerikanische Bank beschäftigt Kundenberater bei ihrer Tochter im Ausland, die dort auch den wegen des Investitionsverlustes von $383 Mio. klagenden Ausländer berieten. Er will ins FINRA-Schiedsverfahren, das die US-Bank ihren Kunden anbietet, und verklagte die Bank auf diesen Zugang.
Am 1. August 2014 verlor er auch im Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City. Im Fall Citigroup Global Markets Inc. v. Abbar erklärte es, warum der Zugang auf die Kunden der nach dem jeweiligen Ortsrecht zugelassenen Bank mit anwendbaren Bankverträgen beschränkt ist. Dieser Kunde hatte mit der Niederlassung in London kontrahiert, die dem Recht von England und Wales unterliegt und keine FINRA-Schiedsklausel vorsieht.
Am 1. August 2014 verlor er auch im Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City. Im Fall Citigroup Global Markets Inc. v. Abbar erklärte es, warum der Zugang auf die Kunden der nach dem jeweiligen Ortsrecht zugelassenen Bank mit anwendbaren Bankverträgen beschränkt ist. Dieser Kunde hatte mit der Niederlassung in London kontrahiert, die dem Recht von England und Wales unterliegt und keine FINRA-Schiedsklausel vorsieht.