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Samstag, den 02. Aug. 2014

Auslandskunde darf nicht ins US-Schiedsverfahren

 
.   Eine amerikanische Bank beschäftigt Kundenberater bei ihrer Tochter im Ausland, die dort auch den wegen des Investitionsverlustes von $383 Mio. klagenden Ausländer berieten. Er will ins FINRA-Schiedsverfahren, das die US-Bank ihren Kunden anbietet, und verklagte die Bank auf diesen Zugang.

Am 1. August 2014 verlor er auch im Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City. Im Fall Citigroup Global Markets Inc. v. Abbar erklärte es, warum der Zugang auf die Kunden der nach dem jeweiligen Ortsrecht zugelassenen Bank mit anwendbaren Bankverträgen beschränkt ist. Dieser Kunde hatte mit der Niederlassung in London kontrahiert, die dem Recht von England und Wales unterliegt und keine FINRA-Schiedsklausel vorsieht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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