Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati bestätigte und erläuterte dieses Ergebnis im Fall Volunteer Energy Services, Inc. v. Option Energy, LLC ausführlich. Einerseits genießt der Lieferant den Schutz, den der Vertreter bestritt, als er gewonnene Kunden während der Vertragslaufzeit einem Konkurrenten zuordnete. Dazu musste das Gericht die vertragliche Wettbewerbsklausel auslegen, die so unklar formuliert war, dass sie nur den nachvertraglichen Wettbewerb deutlich regelte.
Ihre Verletzung begründet einen Schadensersatzanspruch des Lieferanten in Höhe des entgangenen Gewinns. Doch berechtigt sie nicht zu weiterem Schadensersatz wegen der unerlaubten Handlung, Tort, der rechtswidrigen Einwirkung in Vertragsbeziehungen mit Dritten. Tort und Contract schließen sich in der Regel gegenseitig aus. Zudem urteilte das Gericht am 6. August 2014, dass der Vertreter seine vorenthaltenen Kommissionen nach dem einzelstaatlichen Schutzgesetz von Michigan in dreifacher Höhe einklagen durfte.