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Montag, den 11. Aug. 2014

Beweise zuerst von Partei verlangen

 
.   Zeugen dürfen nicht vermeidbar belastet werden, wenn Beweise bei einer Prozesspartei zu finden sind. Im Beweis­ausforschungs­verfahren Discovery folgte diese Erkenntnis einem Antrag auf Beweis­erzwingung bei einer Universität, die ihre Patente einer Verwertungs­firma übertragen hatten. Eine Ölfirma versuchte, die Uni als Zeugin zur Bei­bringung von Beweisen über ihre Patente und die Über­tragung zu zwingen.

Der zugrundeliegende Prozess findet in Texas statt und ist gegen die Patentverwerterin gerichtet, die ebenfalls Beweise haben dürfte. Das Beweiserzwingungsverfahren aufgrund eines Antrags, Motion to compel Compliance with a Third Party Subpoena, erfolgte vor dem Bundesgericht in Kansas, wo die Zeugin sitzt. Der Beschluss vom 8. August 2014 in Sasol North America, Inc. et al v. GTLpetrol LLC erklärt lesenswert die Grundsätze der Beweisbeschaffung im Discovery-Verfahren. Jede Partei kann die Gegenseite zur umfassenden - und meist kostspieligen - Beweisvorlage veranlassen. Auch Zeugen unterliegen dem Beweiszwang, aber das Gericht in Kansas beschränkt sie auf Beweise, die nicht bei der Gegenpartei zu finden sind.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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