Beweise zuerst von Partei verlangen
CK • Washington. Zeugen dürfen nicht vermeidbar belastet werden, wenn Beweise bei einer Prozesspartei zu finden sind. Im Beweisausforschungsverfahren Discovery folgte diese Erkenntnis einem Antrag auf Beweiserzwingung bei einer Universität, die ihre Patente einer Verwertungsfirma übertragen hatten. Eine Ölfirma versuchte, die Uni als Zeugin zur Beibringung von Beweisen über ihre Patente und die Übertragung zu zwingen.
Der zugrundeliegende Prozess findet in Texas statt und ist gegen die Patentverwerterin gerichtet, die ebenfalls Beweise haben dürfte. Das Beweiserzwingungsverfahren aufgrund eines Antrags, Motion to compel Compliance with a Third Party Subpoena, erfolgte vor dem Bundesgericht in Kansas, wo die Zeugin sitzt. Der Beschluss vom 8. August 2014 in Sasol North America, Inc. et al v. GTLpetrol LLC erklärt lesenswert die Grundsätze der Beweisbeschaffung im Discovery-Verfahren. Jede Partei kann die Gegenseite zur umfassenden - und meist kostspieligen - Beweisvorlage veranlassen. Auch Zeugen unterliegen dem Beweiszwang, aber das Gericht in Kansas beschränkt sie auf Beweise, die nicht bei der Gegenpartei zu finden sind.
Der zugrundeliegende Prozess findet in Texas statt und ist gegen die Patentverwerterin gerichtet, die ebenfalls Beweise haben dürfte. Das Beweiserzwingungsverfahren aufgrund eines Antrags, Motion to compel Compliance with a Third Party Subpoena, erfolgte vor dem Bundesgericht in Kansas, wo die Zeugin sitzt. Der Beschluss vom 8. August 2014 in Sasol North America, Inc. et al v. GTLpetrol LLC erklärt lesenswert die Grundsätze der Beweisbeschaffung im Discovery-Verfahren. Jede Partei kann die Gegenseite zur umfassenden - und meist kostspieligen - Beweisvorlage veranlassen. Auch Zeugen unterliegen dem Beweiszwang, aber das Gericht in Kansas beschränkt sie auf Beweise, die nicht bei der Gegenpartei zu finden sind.