In Chicago entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA im Fall Jianfei Xu v. Bunge Argibusiness Singapore Pte. Ltd. wegen verspäteter Intervention am 13. August 2014 gegen ihn. Lieferverträge, die er im Namen seines Arbeitgebers unterzeichnet hatte und später kündigte, enthalten die Schiedsklausel. Das Schiedsgericht erließ ein Verfügungsverbot gegen die Firma, das die Schiedsklägerin nach der New Yorker Konvention in Chicago in den USA auch für ein Konto des Managers anerkennen ließ.
Als der Manager die Bank informierte, dass das Konto ihm, nicht der Firma gehöre, beantragte die Bank die Verbotsaufhebung, die das Gericht ablehnte. Jedoch lud das Gericht den Manager ein, im Verfahren in Chicago oder London zu intervenieren. Doch erst sechs Jahre nach dem Urteil, das auch in sein Konto vollstreckte, meldete er sich mit einer Urteilsanfechtung in Chicago. Der United States Court of Appeals beschied ihn mit einer lesenswerten, doch kurzen Begründung, die sein Vertrauen in die amerikanische Gerichtsbarkeit würdigt, jedoch als überstrapaziert bezeichnet.