Imitators steter Neubeginn stetig verklagt
CK • Washington. Den Schutz der Warenaufmachung, doch auch das Risiko des unnachgiebigen Nachahmens erörtert lesenswert die Revisionsbegründung in Innovation Ventures LLC v. N2G Distributing Inc. am 14. August 2014. Das erfolgreiche 5-Stundenaufputschgetränk der Klägerin nahm sich der Imitator zum Vorbild. Die sklavische Nachahmung seiner Produkte hatte der Originalhersteller bald mit einer Verbots- und Vernichtungsverfügung im Griff.
Doch hatte er nicht mit dem Ehrgeiz des Nachahmers gerechnet, der kurz darauf über andere Firmen seines ihm eng verbundenen Firmenreichs teilweise in denselben Stätten und meist mit minimaler Abwandlung immer mehr Plagiate herstellte, die er gut zu vermarkten wusste, während er stets das Geld zur teuren Verteidigung von Prozessen fand.
Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati empfiehlt sich schon wegen der klaren Darstellung des Plagiatsvergleichs mit dem Original und seiner rechtlichen Würdigung. Zudem ist es lesenswert, weil es sorgfältig die Voraussetzungen für die Verfolgung des ursprünglich nichtbeklagten Inhabers des Unternehmens nach dem ersten Prozess behandelt, dessen gesamtes Firmenmosaik schließlich wegen der Missachtung des Verbots dem Verbot unterworfen wird.
Doch hatte er nicht mit dem Ehrgeiz des Nachahmers gerechnet, der kurz darauf über andere Firmen seines ihm eng verbundenen Firmenreichs teilweise in denselben Stätten und meist mit minimaler Abwandlung immer mehr Plagiate herstellte, die er gut zu vermarkten wusste, während er stets das Geld zur teuren Verteidigung von Prozessen fand.
Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati empfiehlt sich schon wegen der klaren Darstellung des Plagiatsvergleichs mit dem Original und seiner rechtlichen Würdigung. Zudem ist es lesenswert, weil es sorgfältig die Voraussetzungen für die Verfolgung des ursprünglich nichtbeklagten Inhabers des Unternehmens nach dem ersten Prozess behandelt, dessen gesamtes Firmenmosaik schließlich wegen der Missachtung des Verbots dem Verbot unterworfen wird.