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Samstag, den 16. Aug. 2014

Imitators steter Neubeginn stetig verklagt  

.   Den Schutz der Warenaufmachung, doch auch das Risiko des unnach­giebigen Nachahmens erörtert lesenswert die Revisions­begründung in Innovation Ventures LLC v. N2G Distributing Inc. am 14. August 2014. Das erfolg­reiche 5-Stunden­aufputsch­getränk der Klägerin nahm sich der Imitator zum Vorbild. Die sklavische Nachahmung seiner Produkte hatte der Original­hersteller bald mit einer Verbots- und Vernichtungs­verfügung im Griff.

Doch hatte er nicht mit dem Ehrgeiz des Nachahmers gerechnet, der kurz darauf über andere Firmen seines ihm eng verbun­denen Firmen­reichs teilweise in denselben Stätten und meist mit minimaler Abwandlung immer mehr Plagiate herstellte, die er gut zu vermarkten wusste, während er stets das Geld zur teuren Vertei­digung von Prozessen fand.

Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks der USA in Cincin­nati empfiehlt sich schon wegen der klaren Darstellung des Plagiats­vergleichs mit dem Original und seiner rechtlichen Würdigung. Zudem ist es lesenswert, weil es sorgfältig die Voraus­setzungen für die Verfolgung des ursprünglich nichtbeklagten Inhabers des Unternehmens nach dem ersten Prozess behandelt, dessen gesamtes Firmenmosaik schließlich wegen der Missachtung des Verbots dem Verbot unterworfen wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.