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Sonntag, den 17. Aug. 2014

Blutgefecht von Liechtenstein bis ins US-Gericht

 
.   Ein Unternehmen aus Liechtenstein verklagte die Tschechische Republik wegen Blut­plasmage­schäften mit Dänemark im US-Gericht: Es hatte in Prag einen Schiedsspruch gegen das dortige Gesundheitsministerium gewonnen, weil es ihm den Hauptkunden in Dänemark abspenstig machte, und versuchte den Spruch in den USA nach der New Yorker Konvention durchzusetzen.

Am 14. August 2014 verkündete das Bundesgericht der Hauptstadt eine unter zwei Aspekten wichtige Abweisung im Fall Diag Human v. Czech Republic-Ministry of Health. Nach der Konvention besitzt das Gericht keine sachliche Zustän­digkeit, weil der zugrunde­liegende Streit keinen gewerb­lichen Charakter, wie aufgrund einer Vertragsbeziehung, zeigte. Eine rechts­widrige Einwirkung in die Vertrags­beziehungen Dritter reicht nicht.

Staatsimmunitätsrechtlich konnte das Gericht auch keine subject-matter jurisdiction feststellen. Das Ministerium fällt unter die Staaten­definition des Foreign Sovereign Immunities Act. der ausschließ­lich diese Zustän­digkeit begründen kann. Grundsätz­lich sind Staaten immun, doch die gesetz­lichen Ausnahmen bestätigen die Regel. Das Gericht prüfte sie und konnte keine anwendbare Ausnahme finden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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