Auf den Antrag des Klägers, der sein Anwaltshonorar einklagt, auf ein Versäumnisurteil beschloss es am 15. August 2014 mit lesenswerter 16-seitiger Begründung, dass es das festgestellte Versäumnis nicht aufheben würde, jedoch auch das Urteil nicht erlassen würde. Einerseits ist nicht erkennbar, dass die Deutschen sich verteidigen wollen, andererseits wünschen sie die Verweisung nach Deutschland ohne sie richtig zu beantragen, und schließlich hat der Kläger seine Ansprüche unzureichend begründet.
Im Fall Law Office G.A. Lambert v. Davidoff erhalten die Beklagten eine letzte Gelegenheit, sich richtig zu verteidigen, während der Kläger seine Belege nachreichen und einen neuen Antrag auf Erlass eines Urteils stellen darf. Mit so viel Geduld darf man in der Regel nicht rechnen.