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Donnerstag, den 21. Aug. 2014

Kleingedrucktes - besonders groß  

MJ - Washington.   Auch in den USA ist das Kleingedruckte eine große Sache. In Kevin Nguyen v. Barnes & Noble Inc. stritten sich die Parteien, ob ein Schiedsgericht oder die ordentliche Gerichtsbarkeit für ihren Fall zuständig sei. Die Buchladenkette schrieb in ihren AGB Schiedsverfahren vor. Das Bundesberufungsgericht für den neunten Bezirk der USA in San Francisco versagte der Beklagten jedoch die Wirksamkeit dieser Klausel.

Das Unternehmen hätte in zwei Weisen eine solche Klausel wirksam werden lassen können. Zum Einen hätte ein Ich stimme zu-Häkchen auf der Webseite bestätigen können, dass die Kunden die AGBs lasen und annahmen. Zum Anderen kann ein Link zu den AGBs so deutlich auf der Webseite stehen, dass der Kunde zwangsläufig darauf aufmerksam werden muss. Beides war hier nicht der Fall. Ein Häkchen musste nicht gesetzt werden, und die AGBs waren nicht deutlich markiert. Der Kläger wurde somit nie aufgefordert, den AGBs zuzustimmen und las diese infolgedessen nie.

Auch der Umstand, dass der Kläger mit Webseiten vertraut war, die ihren AGBs nicht durch selbstständiges Anklicken Wirksamkeit verleihen, wie beispielsweise Facebook, LinkedIn, MySpace oder Twitter, half der Beklagten nicht. Es gab laut Gericht keinen Grund zur Annahme, dass auch die Beklagte eine solche Art der Bestätigung der AGBs verwendet. Es folgerte am 18. August 2014, dass die Schiedsklausel nicht vereinbart war und Kunden bindet.

Die Moral der Geschicht ist für Webseitenbetreiber eindeutig: Das Gericht setzt ein Neues Vertragssignal für US-Webseiten. Solange mit Kunden aus Kalifornien zu rechnen ist, ist dieser Revisionsbeschluss auch für Betreiber außerhalb des Westküstenstaats bedeutsam.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.