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Freitag, den 22. Aug. 2014

Rehabilitation statt Urteil im MHCC  

MJ - Washington.   Die Praktikantinnen der Kanzlei besuchten den Superior Court des Dictrict of Columbia und erwarteten Anwälte, die vor einer Jury für die Rechte ihres Mandanten kämpften - aber wie so oft kam dann alles ganz anders …

Die USA sind dafür bekannt, dass die Schwächsten der Gesellschaft gerne einmal vergessen werden. Umso erstaun­licher ist die Errichtung von Problem­bewältigungs­gerichten, welche sich mittler­weile in mehreren Staaten etabliert haben. Was 1989 mit einem Richter in Miami begann, hat sich zu einer anerkannten Methode entwickelt. Eines der wesent­lichen Ziele ist es, die Rück­fall­quote von Straf­tätern zu verringern und ein besseres Miteinander in der Gesellschaft zu schaffen. Ein weiterer positiver Neben­effekt ist die Reduzierung der Justizkosten.

Es sieht zunächst einmal so aus, als wäre dies ein ganz gewöhn­liches Gericht. Die Angeklagten werden jedoch nicht als solche bezeichnet, sondern als Klienten. Zudem hat der Richter viel mehr Infor­mationen und Hinter­grund­wissen über den Klienten. Die Problem­bewältigung steht hier an erster Stelle. Es arbeiten hierbei nicht nur Richter und Anwälte zusammen, sondern auch soziale Einrich­tungen und andere Behörden stehen im engen Kontakt mitein­ander. Dadurch wird die Arbeit dieser Gerichte effektiv und die Rück­fall­quote sinkt.

In Washington, DC, beeindruckt besonders der Mental Health Community Court. Dieser wird geleitet von Richterin Keary. Das Gericht hilft in enger Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen Straftätern, die oftmals an einer psychischen Störung leiden. Aber nicht nur die Behörden müssen sich um das Wohl des Klienten bemühen. Die Klienten dieses Programms müssen hart an sich selbst arbeiten. Sie müssen sich gegebe­nenfalls in eine Klinik begeben, regel­mäßige Drogen­tests durchführen, sich bei ihrem Arzt vorstellen und auch Selbst­hilfe­gruppen besuchen. Auch gehören Termine vor Gericht zu ihrem Pflicht­programm. Während dieser Verhand­lungen wird das weitere Vorgehen beschlossen und die Richterin erhält einen Eindruck, wie sich der Klient entwickelt. Schließt ein Klient das Programm erfolg­reich ab, erhält er ein Diplom und eine Rose. Was den Klienten aber viel wichtiger ist, ist dass sie in einigen Fällen ein geringeres Strafmaß erwartet oder dass die Anklage ganz fallen gelassen wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.