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Montag, den 25. Aug. 2014

Handy-Entsperren dank Verordnung erlaubt  

.   Am 25. August 2014 tritt die Verord­nung Exemp­tion to Prohi­bition on Circum­vention of Copy­right Protection Systems for Wire­less Tele­phone Hand­sets in 37 CFR 201 in Kraft, wenn das Copyright Office sie im Federal Register verkündet, 79 FR 50552. Als Ausnahme zum Entsperrungs­verbot des Digital Millenium Copyright Act setzt sie den neuen Unlocking Consumer Choice and Wireless Compe­tition Act des Bundes­gesetz­gebers um.

Die neue Regelung gibt Mobil­telefon­kunden und Unlock-Unternehmen mehr Rechts­sicher­heit. Alle drei Jahre prüft das Copyright Office, wie mit DMCA-Urheber­schutz­mechanismen verfahren werden sollte. Es hatte seit 2006 mal mehr, mal weniger Ausnahmen erlaubt. Dieses Oszil­lieren beendet das Gesetz, das dem Amt auch aufgibt, im nächsten Zyklus zu prüfen, ob die Ausnahmen auf andere draht­lose Geräte ausge­dehnt werden sollten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.