Handy-Entsperren dank Verordnung erlaubt
CK • Washington. Am 25. August 2014 tritt die Verordnung Exemption to Prohibition on Circumvention of Copyright Protection Systems for Wireless Telephone Handsets in 37 CFR 201 in Kraft, wenn das Copyright Office sie im Federal Register verkündet, 79 FR 50552. Als Ausnahme zum Entsperrungsverbot des Digital Millenium Copyright Act setzt sie den neuen Unlocking Consumer Choice and Wireless Competition Act des Bundesgesetzgebers um.
Die neue Regelung gibt Mobiltelefonkunden und Unlock-Unternehmen mehr Rechtssicherheit. Alle drei Jahre prüft das Copyright Office, wie mit DMCA-Urheberschutzmechanismen verfahren werden sollte. Es hatte seit 2006 mal mehr, mal weniger Ausnahmen erlaubt. Dieses Oszillieren beendet das Gesetz, das dem Amt auch aufgibt, im nächsten Zyklus zu prüfen, ob die Ausnahmen auf andere drahtlose Geräte ausgedehnt werden sollten.
Die neue Regelung gibt Mobiltelefonkunden und Unlock-Unternehmen mehr Rechtssicherheit. Alle drei Jahre prüft das Copyright Office, wie mit DMCA-Urheberschutzmechanismen verfahren werden sollte. Es hatte seit 2006 mal mehr, mal weniger Ausnahmen erlaubt. Dieses Oszillieren beendet das Gesetz, das dem Amt auch aufgibt, im nächsten Zyklus zu prüfen, ob die Ausnahmen auf andere drahtlose Geräte ausgedehnt werden sollten.