Dass eine solche Abtretung nicht unbedingt wirkt und dem so auserkorenen Bundesgericht ein Ermessen verbleibt, entschied das Bundesgericht für den zweiten Bezirk der USA in New York City am 25. August 2014 in AEP-PRI Inc. v. Galtronics Corp. Ltd..
Die Muttergesellschaft vollzog das Assignment, um einen Bezug zum Bundesgericht herzustellen. In den USA gibt es sowohl einzelstaatliche als auch Bundesgerichte. Letztere sind jedoch im Rahmen der Diversity Jurisdiction nur zuständig, wenn der Streitwert 75.000 Dollar übersteigt und die Parteien unterschiedlichen Staaten entstammen. Diesen grenzüberschreitenden Kontext wollte das Unternehmen nutzen, um der einzelstaatlichen Gerichtsbarkeit auszuweichen. Dies ließ das Gericht jedoch nicht zu und stellte fest, dass es einen reellen wirtschaftlichen Bezug zwischen der Tochterfirma und dem Anspruch geben muss. Nach Meinung des Gerichts konnte die Gesellschaft diesen Umstand nicht hinreichend nachweisen und wies die Klage ab.