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Dienstag, den 26. Aug. 2014

Blut ist dicker als Wasser

 
MJ - Washington.   Frei nach diesem Motto wollte eine amerikanische Gesellschaft etwas schummeln, um ins bessere Gericht zu gelangen, und trat ihre Ansprüche an eine Tochtergesellschaft ab.

Dass eine solche Abtretung nicht unbedingt wirkt und dem so auserkorenen Bundesgericht ein Ermessen verbleibt, entschied das Bundesgericht für den zweiten Bezirk der USA in New York City am 25. August 2014 in AEP-PRI Inc. v. Galtronics Corp. Ltd..

Die Muttergesellschaft vollzog das Assignment, um einen Bezug zum Bundesgericht herzustellen. In den USA gibt es sowohl einzelstaatliche als auch Bundesgerichte. Letztere sind jedoch im Rahmen der Diversity Jurisdiction nur zuständig, wenn der Streitwert 75.000 Dollar übersteigt und die Parteien unterschiedlichen Staaten entstammen. Diesen grenzüberschreitenden Kontext wollte das Unternehmen nutzen, um der einzelstaatlichen Gerichtsbarkeit auszuweichen. Dies ließ das Gericht jedoch nicht zu und stellte fest, dass es einen reellen wirtschaftlichen Bezug zwischen der Tochterfirma und dem Anspruch geben muss. Nach Meinung des Gerichts konnte die Gesellschaft diesen Umstand nicht hinreichend nachweisen und wies die Klage ab.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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