Falsche vergleichende Werbung: Schadenserfordernis
CK • Washington. Nach dem Equity-Recht in Common Law-Ländern setzt eine Verbotsverfügung einen Schaden voraus. Bei Falschwerbung gilt, dass ein irreparabler Schaden für einstweilige Verfügungen behauptet und dargelegt werden muss. Die Revisionsentscheidung in Ferring Pharmaceuticals Inc. v. Watson Pharmaceuticals Inc. erstreckt diese Regel aus dem Patentrecht auf das Werberecht nach dem bundesrechtlichen Lanham Act. Eine Schadensvermutung gilt nicht.
Der Fall betrifft einen Vergleich von Medikamenten im Rahmen einer werbenden Informationsveranstaltung eines Pharmaherstellers, in der der vortragende Arzt Eigenschaften des Konkurrenzprodukts falsch darstellte. Schon vor der Klage stellte er eine Aussage richtig und verpflichtete sich später, andere Aussagen richtig vorzutragen. Das reichte dem Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia am 26. August 2014, mit einer 24-seitigen Begründung eine Schadensbefürchtung zu verneinen.
Der Fall betrifft einen Vergleich von Medikamenten im Rahmen einer werbenden Informationsveranstaltung eines Pharmaherstellers, in der der vortragende Arzt Eigenschaften des Konkurrenzprodukts falsch darstellte. Schon vor der Klage stellte er eine Aussage richtig und verpflichtete sich später, andere Aussagen richtig vorzutragen. Das reichte dem Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia am 26. August 2014, mit einer 24-seitigen Begründung eine Schadensbefürchtung zu verneinen.