Under New York law, the implied covenant of good faith and fair dealing provides that neither party to a contract shall do anything which has the effect of destroying or injuring the right of the other party to receive the fruits of the contract. M/A-COM Sec. Corp. v. Galesi, 904 F.2d 134, 136 (2d Cir. 1990).Diese vertragsimmanente Garantie geht von der Vermutung des vertragstreuen Verhaltens aus, die der Kläger widerlegen muss, um einen Anspruch durchzusetzen. Die Vermutung leitet sich sowohl aus der Vertragssprache als auch aus dem Vertragsverhalten in der gegenseitigen Pflichtenerfüllung ab. Eine Verletzung konnte der United States Court of Appeals for the Second Circuit am 28. August 2014 nicht feststellen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.