Garantiert vertragstreues Gebaren vermutet
CK • Washington. Jedem Vertrag wohnt die ungeschriebene Pflicht Duty of good Faith and fair Dealing inne. Diese Zusicherung erklärte im Aktienhandelsfall Barbara v. MarineMax, Inc. die Revisionsbegründung des in New York City angesiedelten Bundesberufungsgerichts des zweiten Bezirks der USA. Zunächst erörterte sie die Präzedenzfälle nach dem anwendbaren Recht des Staates New York:
Under New York law, the implied covenant of good faith and fair dealing provides that neither party to a contract shall do anything which has the effect of destroying or injuring the right of the other party to receive the fruits of the contract. M/A-COM Sec. Corp. v. Galesi, 904 F.2d 134, 136 (2d Cir. 1990).Diese vertragsimmanente Garantie geht von der Vermutung des vertragstreuen Verhaltens aus, die der Kläger widerlegen muss, um einen Anspruch durchzusetzen. Die Vermutung leitet sich sowohl aus der Vertragssprache als auch aus dem Vertragsverhalten in der gegenseitigen Pflichtenerfüllung ab. Eine Verletzung konnte der United States Court of Appeals for the Second Circuit am 28. August 2014 nicht feststellen.