Tanz um Urteilsoptionen im Softwareprozess
CK • Washington. In Oracle Corp. v. SAP AG spielen die Parteien fast die gesamte Palette der Urteilsoptionen nach dem Verdikt der Geschworenen durch. Im Streit um Rechtsverletzungen durch Software-Downloads durch die Beklagte hatte die Jury auf $1,3 Mrd. Schadensersatz entschieden. Die Parteien stellten ihre Urteilsanträge, wie im US-Prozess üblich, denn das Verdikt ist kein Urteil, auch wenn die Presse vom Geschworenenspruch wie von einem Urteil spricht.
Zuerst stellte das Gericht fest, dass die Jury spann, sodass der Prozess wiederholt werden musste. Die Beklagte stellte einen Antrag aufgrund der bekannten Tatsachen allein aus Rechtsgründen, das der Richter ohne Mitwirkung der Jury erlassen kann, ein Judgment as a Matter of Law. Der Richter ordnete jedoch den new Trial unter der Bedingung an, dass die Klägerin nicht eine alternative Lösung akzeptierte, das Remittitur.
Mit dem Remittitur würde der Schadensersatz auf $272 Mio. gekappt. Die Klägerin winkte ab. Das Gericht verbot ihr dann, vor dem neuen Geschworenentribunal den Schaden anhand einer hypothetischen Lizenz zu bemessen. Darum ging es schließlich in der Revision, die das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco am 29. August 2014 beschied. Seine ausführliche Begründung setzt ein bedingtes Remittitur von $356,7 Mio. fest und bestätigt das Hypotheseverbot des Untergerichts.
Zuerst stellte das Gericht fest, dass die Jury spann, sodass der Prozess wiederholt werden musste. Die Beklagte stellte einen Antrag aufgrund der bekannten Tatsachen allein aus Rechtsgründen, das der Richter ohne Mitwirkung der Jury erlassen kann, ein Judgment as a Matter of Law. Der Richter ordnete jedoch den new Trial unter der Bedingung an, dass die Klägerin nicht eine alternative Lösung akzeptierte, das Remittitur.
Mit dem Remittitur würde der Schadensersatz auf $272 Mio. gekappt. Die Klägerin winkte ab. Das Gericht verbot ihr dann, vor dem neuen Geschworenentribunal den Schaden anhand einer hypothetischen Lizenz zu bemessen. Darum ging es schließlich in der Revision, die das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco am 29. August 2014 beschied. Seine ausführliche Begründung setzt ein bedingtes Remittitur von $356,7 Mio. fest und bestätigt das Hypotheseverbot des Untergerichts.