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Samstag, den 06. Sept. 2014

Quittung ist kein Schiedsvertrag  

.   Der Kläger zog wegen altersdis­kriminie­render Kün­digung vor Gericht, doch die Beklagte legte eine Quittung vor, mit der sich der Kläger zur Annahme eines Schieds­vertrags in seinen Arbeits­bedingungen verpflichtet hatte. Das Gericht wies die Klage gleich ab, doch in noch höherem Bogen flog die Beklagte aus den hehren Ober­gerichts­hallen des Bundes­berufungs­gerichts des sechsten US-Bezirks in Cincin­nati.

Am 5. September 2014 bezeichnete es im Fall Robert Kay v. The Minacs Group (USA), Inc. die Quittung als ein Rätsel, das das Unter­gericht nicht als Schieds­vertrag oder -klausel hätte akzep­tieren dürfen. Die Quittung enthält nicht den Inhalt der der Schieds­bestimmung zugrunde­liegenden Arbeits­bedingungen, für die sie anwend­bar sein soll. Gilt sie für Diskriminierungs­ansprüche?

Gilt sie überhaupt nach der Über­nahme des Vermögens des früheren Arbeit­gebers durch eine neue Gesell­schaft, die ihre eigenen Arbeits­bedingungen auf bestehende Arbeits­verhält­nisse anwandte? Die Quittung wirft nur Fragen auf und beantwortet nichts. Der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit begründet kurz, doch lehr­reich die Grund­sätze der Anfor­derungen an eine Schieds­klausel, die auch bei der allgemeinen Aufgeschlos­senheit der Bundes­gerichts­barkeit gegenüber der Schieds­gerichts­barkeit zu beachten sind.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.