Rechner angezapft - Gesetz hilft nicht
Der Computer Fraud and Abuse Act lässt Firma im Stich
CK • Washington. Auf das Bundesgesetz gegen Rechnermissbrauch und Datenklau verließ sich die Klägerin, als sie eine ehemalige Arbeitnehmerin verklagte, die am letzten Arbeitstag den Firmenlaptop nicht zurückgab, sondern Wochen später noch Kundendaten abzapfte und dann mit einem Löschprogramm ihre Spuren zu verwischen suchte.Das Bundesgericht für Massachusetts machte der Firma in Pine Environment Services LLC v Carson einen Strich durch die Rechnung: Der Computer Fraud and Abuse Act in 18 USC §1030 schütze Rechner, die im zwischenstaatlichen Verkehr, interstate Commerce, aktiv sind. Dafür nutzte die Mitarbeiterin den Laptop, solange sie angestellt war, doch danach verwandte sie ihn nur im Wohnsitzstaat ohne Netzzugang: …the fact that the Laptop was formerly used in interstate commerce does not make the later deletion of files from that Laptop a crime that is interstate in nature. AaO 7.
Das Bundesgericht erklärte sich deshalb am 5. September 2014 für unzuständig. Das unerwartete Ergebnis erklärt die vom Gericht erörterte Rechtsgeschichte: Der Bund wollte den Staaten nicht vorgreifen, sondern den Computermissbrauch auch im staatenübergreifenden Handel verfolgbar machen. Die Firma muss erwägen, nach einzelstaatlichem Recht im einzelstaatlichen Gericht vorzugehen, wenn sie eine Anspruchsgrundlage findet.