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Donnerstag, den 11. Sept. 2014

Tote Raucher ohne Schmerz und Sex  

.   Wer raucht und stirbt, kann nicht wegen Körper­verletzung oder Verlust des Geschlechts­lebens klagen; das gilt auch für die überlebenden Angehörigen, von denen eine Kanzlei 4000 in eine Sammelklage gegen Tabakfirmen einbrachte.

20 Jahre nach der Klage musste das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks in 4432 Individual Tobacco Plaintiffs v. Various Tobacco Companies dennoch solche Probleme klären, die schon die Untergerichte beschäftigt hielten, weil die Kanzlei zwar Sammelkläger sammeln, jedoch ihre einzelnen Ansprüche und Tatsachenbehauptungen nicht durchprüfen konnte. Am 10. September 2014 erläuterte es die Rechtsfolge Abweisung auf 81 Seiten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.