Der Urteilsvollstreckung ausgewichen
CK • Washington. Der Alleingesellschafter eines Unternehmens kündigte nach einem Diskrimierungsurteil gegen ihn alle Verträge und übertrug seine Geschäfte als Berater der Gesellschaft an Geschäftsfreunde. Die erfolgreichen Kläger wollen nicht leer ausgehen, versuchen die Vollstreckung gegen jene und gewinnen wegen betrügerischer Vollstreckungsvereitelung.
Im Revisionsgericht verlieren sie jedoch teilweise. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erklärte am 11. September 2014 im Fall Mitchell v. Lyons Professional Services die Umstände, unter denen die Abtretung von Verträgen und Übertragung der Geschäfte aus der Gesellschaft legitim sein kann.
Das vom Vollstreckungsvermögen Entwendete muss Property sein, und kündbare Verträge sind es nicht unbedingt. Diese Tatsachen- und Rechtsfragen muss das Untergericht erneut untersuchen. Nach vier Jahren stehen die Kläger weiterhin mit leeren Händen da.
Im Revisionsgericht verlieren sie jedoch teilweise. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erklärte am 11. September 2014 im Fall Mitchell v. Lyons Professional Services die Umstände, unter denen die Abtretung von Verträgen und Übertragung der Geschäfte aus der Gesellschaft legitim sein kann.
Das vom Vollstreckungsvermögen Entwendete muss Property sein, und kündbare Verträge sind es nicht unbedingt. Diese Tatsachen- und Rechtsfragen muss das Untergericht erneut untersuchen. Nach vier Jahren stehen die Kläger weiterhin mit leeren Händen da.