Die Rechtsfrage in New York City in Castillo v. General Motors LLC lautet am 19. September 2014, ob der in einem Produkthaftungsprozess um fehlerhafte Getriebe ausgehandelte Vergleich auch zu diesen insolvenzvertraglich geregelten Warranties zählt.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA gelangte zum Ergebnis, dass eine Auslegung des Sale Agreement zwischen alter und neuer Firma diese Ansprüche ausschließt. Dazu greift es auch auf die äußeren Umstände des Vertragsschlusses zurück, was bei der Auslegung oft nicht zulässig und meist vermieden wird. Aus extrinsic Evidence, hier konkret Beweisen über die Vertragsverhandlungen, folgert es mit einer kurzen, doch nützlichen Erläuterung, dass gerade diese Ansprüche aus Sammelklagevergleichen wirksam abgeschüttelt wurden.