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Sonntag, den 21. Sept. 2014

Makler ist kein Steuerberater: Um $75000 vertan  

.   Als der Investor über einen Makler ein Haus anbot, das er 2000 mit ihm steuer­begün­stigt erworben hatte, erör­terten sie die Steuer­auswir­kungen des Verkaufs. Der Makler­vertrag schließt jegliche Steuer­beratung aus und verweist auf Anwälte und Steuer­berater. Als der Investor nach dem Verkauf eine Steuer­rechnung von $75000 erhielt, verklagte er den Makler wegen fehler­hafter Erklä­rung, Vertrags­verletzung, Treuebruch und Verletzung der einzel­staat­lichen Gesetze.

Das Bundesgericht der Hauptstadt der USA entschied am 18. Sep­tember 2014 in der Schlüssig­keits­prüfung weit­gehend zugunsten des Maklers. In Coon v. Wood erklärte es die vernich­tende Wirkung der Vertrags­klausel auf alle Ansprüche außer dem Falscher­klärungs­anspruch, negligent Misre­presentation.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.