In Chicago verlor er im Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA im Fall Association of American Physicians & Surgeons Inc. v. John A. Koskinen. Es bestätigte am 19. September 2014 die untergerichtliche Abweisung wegen mangelnder Aktivlegitimation, die das Gericht anschaulich in Verbindung mit mehreren verfassungsrechtlichen Ansätzen und unter Berufung auf die Supreme Court-Präzedenzfälle erklärt.
In Chicago verlor er im Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA im Fall Association of American Physicians & Surgeons Inc. v. John A. Koskinen. Es bestätigte am 19. September 2014 die untergerichtliche Abweisung wegen mangelnder Aktivlegitimation, die das Gericht anschaulich in Verbindung mit mehreren verfassungsrechtlichen Ansätzen und unter Berufung auf die Supreme Court-Präzedenzfälle erklärt.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.