Handelsvertreter mit geringem Schutz
CK • Washington. Michigan ist einer der Staaten der USA, der Handelsvertretern einen gewissen Schutz bietet, der jedoch nicht so weit wie ein Handelsvertreterausgleichsanspruch reicht, und zu lehrreichen Urteilen wie am 22. September 2014 im Fall Aidamark Inc. v. Roll Forming Corp. führt.
Die Revisionsentscheidung des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati behandelt Kommissionsansprüche aus Vertragsverhältnissen eines Herstellers mit Kunden, an deren Zustandekommen der Handelsverteter beteiligt war. Nach der vertragsgerechten Kündigung des Exklusivhandelsvertretervertrages sind keine Kommissionen auf nachfolgende Zahlungseingänge zu entrichten, erklärt das Gericht auf der Grundlage des Vertrages und des Michigan Sales Representative Act.
Die Revisionsentscheidung des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati behandelt Kommissionsansprüche aus Vertragsverhältnissen eines Herstellers mit Kunden, an deren Zustandekommen der Handelsverteter beteiligt war. Nach der vertragsgerechten Kündigung des Exklusivhandelsvertretervertrages sind keine Kommissionen auf nachfolgende Zahlungseingänge zu entrichten, erklärt das Gericht auf der Grundlage des Vertrages und des Michigan Sales Representative Act.