Schuss ins Auge: Kein Schadensersatz
CK • Washington. Zum Grundlagenwissen jedes Jurastudenten gehört der Res Ipsa Loquitur-Grundsatz; könnten sie ihn auch in der Praxis anwenden, beispielsweise beim Schuss ins Kinderauge mit einem von zwei verfügbaren Gewehren? In New York City hilft ihnen das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks am 24. September 2014. Im Revisionsbeschluss in Sachen Z.C. v. Wal-Mart Stores, Inc. erklärt es neben einer Prüfung der Produkthaftung und der strict Liability mit verschuldensloser Haftung die Negligence-Prüfung unter diesem Grundsatz und schließt eine Haftung des Händlers aus, der das Gewehr verkauft hatte.