Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA stellte in J.T. Colby & Co. v. Apple Inc. ausführlich die Liste der Verletzungsmerkmale nach der Rechtsprechung zum Lanham Act dar, unter die er den Sachverhalt subsumiert. Es sei spekulativ, dass Kunden die Anbieter verwechseln würden - Belege habe der Verlag nicht vorgetragen.
Eine Verletzung kann auch durch die bösgläubige Auswahl einer Marke erfolgen, doch dafür fand das Gericht keine Zeichen. Die Beklagte habe vielmehr die gewünschte Marke gründlich recherchiert und dabei die ibooks-Marke nicht entdeckt. Der Verlag habe Apple erst nach der Aufnahme der iBooks-Kampagne über die Existenz der konkurrierenden Marke unterrichtet - für die Behauptung bösen Glaubens zu spät!