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Mittwoch, den 01. Okt. 2014

Briefkastenfirma? Nicht nur in Russland!  

.   Dass russische Oligopolisten und die Putin-nahe Bank Rossiya Briefkastenfirmen unterhielten, beklagt in der New York Times eine Juristin - als ob dies nicht die Norm in den USA wäre!

Solange einfaches Gesellschaftsrecht und nicht das Kapitalmarktrecht gilt, erfährt auch in den US-Staaten, von denen jeder nach seiner Façon ein Gesellschaftsrecht besitzt, niemand, wem welche Gesellschaft gehört und ob die mancherorts dem nichts außer den Gebühren prüfenden Handelsregister mitgeteilten Governors, Directors und Officers wirklich die Kontrolle über die Corporation ausüben. Diese Besetzungen sind von der Gunst der Shareholders abhängig und können jederzeit abgerufen und ersetzt werden. Dem haftet in den USA kein unheiliger Ruch an: Das ist normal, und der Durchschnittsbürger würde erstaunt, vielleicht gar erbost reagieren, wenn der Staat die wahren Eigentümer abfragen wollte.

Auch die weitere Klage, dass Russen in Zypern binnen Tagen Briefkastenfirmen einrichten können, wirkt scheinheilig. In Washington, DC, wie auch in anderen US-Staaten war die Gründung, Eintragung und Aktivierung einer Corporation schon immer an einem Tag möglich - nur die Anmeldung der Steuernummer und die Einrichtung eines Bankkontos sind langwieriger geworden, aber theoretisch weiterhin an einem Tag möglich, und für die sofortige Bearbeitung wird heute oft eine Sondergebühr fällig.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.