Solange einfaches Gesellschaftsrecht und nicht das Kapitalmarktrecht gilt, erfährt auch in den US-Staaten, von denen jeder nach seiner Façon ein Gesellschaftsrecht besitzt, niemand, wem welche Gesellschaft gehört und ob die mancherorts dem nichts außer den Gebühren prüfenden Handelsregister mitgeteilten Governors, Directors und Officers wirklich die Kontrolle über die Corporation ausüben. Diese Besetzungen sind von der Gunst der Shareholders abhängig und können jederzeit abgerufen und ersetzt werden. Dem haftet in den USA kein unheiliger Ruch an: Das ist normal, und der Durchschnittsbürger würde erstaunt, vielleicht gar erbost reagieren, wenn der Staat die wahren Eigentümer abfragen wollte.
Auch die weitere Klage, dass Russen in Zypern binnen Tagen Briefkastenfirmen einrichten können, wirkt scheinheilig. In Washington, DC, wie auch in anderen US-Staaten war die Gründung, Eintragung und Aktivierung einer Corporation schon immer an einem Tag möglich - nur die Anmeldung der Steuernummer und die Einrichtung eines Bankkontos sind langwieriger geworden, aber theoretisch weiterhin an einem Tag möglich, und für die sofortige Bearbeitung wird heute oft eine Sondergebühr fällig.