In dem Fall wurden ein Elektriker und seine zwei Brüder aufgrund ihrer kriminellen Historie verdächtigt, eine Serie mehrerer Einbrüche in Apotheken begangen zu haben. In Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, jedoch ohne Ermächtigungsbefugnis, brachten die Ermittler ein GPS-Gerät an den Wagen der Brüder an, um ihr Bewegungsbild zu verfolgen. Einige Tage später wurde der Wagen durch die Polizei angehalten und kontrolliert. Sie entdeckte durch seine Fensterscheibe Medikamentenschachteln und anderes Apothekenzubehör. Die Ermittler beriefen sich darauf, dass die aufgefundenen Beweismittel nicht unmittelbar auf die Verfolgung via GPS zurückzuführen seien, da das GPS lediglich die Bewegung des Wagens aufzeige, die Täter aber nicht unmittelbar überführte. Das Gericht entschied, dass die aufgefundenen Beweismittel im Verfahren gegen die Brüder nicht verwertet werden dürfen, da die eine gerichtliche Befugnis für ein GPS-Tracking zum Schutze des Individuums erforderlich sei.
Das Gericht setzt mit der Entscheidung ein deutliches Zeichen für den verantwortungsbewussten Umgang mit den zunehmenden technischen Möglichkeiten der Beweiserbringung im Ermittlungsverfahren. Der hier sehr weit reichende Schutz des Individuums vor der staatlichen Kontrolle durch die Strafverfolgungsbehörden, der sich auch auf mittelbar erlangte Beweise bezieht, geht jedoch zu Lasten des Interesses der Öffentlichkeit an einer funktionierenden Strafverfolgung.