Schiedsverfahren: Indianerrecht, Stammesforum
CK • Washington. Neben den 56 US-Rechtsordnungen, die wir Mandanten und Referendaren erklären, gibt es noch das Stammesrecht der Ureinwohner, dem auch aktuelle Verträge unterliegen. Der Fall Inetianbor v. CashCall zeigt dies deutlich. Der Kläger hatte ein Darlehn nach Sioux-Recht über $2600 aufgenommen und nach 12 Monaten $3252,65 mit Zinsen zurückbezahlt.
Der beklagte Kreditverwalter verlangte mehr und setzte den Kunden auf eine schwarze Liste, die seine Kreditwürdigkeit senkte. Der Kunde klagte wegen Wuchers und Verunglimpfung, doch das Gericht verwies ihn an das vertraglich gewählte Stammesschiedsgericht. Als der Kunde dieses anrief, teilte der Stamm der Cheyenne River Sioux Tribal Nation mit, kein Schiedsgericht zu betreiben.
Schließlich gewann der Kunde am 2. Oktober 2014 in Atlanta vor dem Bundesberufungsgericht des elften Bezirks und darf nun den Prozess im ordentlichen Gericht fortsetzen. Ausschlaggebend ist in diesem Bezirk, dass die Schiedsklausel als ein integraler Vertragsbestandteil so wirkt, dass nur das bezeichnete und kein anderes Schiedsgericht anrufbar ist. Schlägt die Klausel fehl, muss nach dem Federal Arbitration Act, 9 USC §5, kein Ersatzschiedstribunal, sondern das ordentliche Gericht zuständig sein. Das Bundesberufungsgericht in Chicago gelangte kürzlich zum vergleichbaren Ergebnis.
Der beklagte Kreditverwalter verlangte mehr und setzte den Kunden auf eine schwarze Liste, die seine Kreditwürdigkeit senkte. Der Kunde klagte wegen Wuchers und Verunglimpfung, doch das Gericht verwies ihn an das vertraglich gewählte Stammesschiedsgericht. Als der Kunde dieses anrief, teilte der Stamm der Cheyenne River Sioux Tribal Nation mit, kein Schiedsgericht zu betreiben.
Schließlich gewann der Kunde am 2. Oktober 2014 in Atlanta vor dem Bundesberufungsgericht des elften Bezirks und darf nun den Prozess im ordentlichen Gericht fortsetzen. Ausschlaggebend ist in diesem Bezirk, dass die Schiedsklausel als ein integraler Vertragsbestandteil so wirkt, dass nur das bezeichnete und kein anderes Schiedsgericht anrufbar ist. Schlägt die Klausel fehl, muss nach dem Federal Arbitration Act, 9 USC §5, kein Ersatzschiedstribunal, sondern das ordentliche Gericht zuständig sein. Das Bundesberufungsgericht in Chicago gelangte kürzlich zum vergleichbaren Ergebnis.