Abstandszahlung nach Markteinführung
CK • Washington. Die vorzeitige Kündigung eines Markteinführungsvertrags verbindet eine Vertragsklausel mit einer Abstandszahlung im kanadisch-amerikanischen Fall Foodmark, Inc. v. Alasko Foods Inc. Kanadische Produkte sollten in den USA-Markt eingeführt und an ihn adaptiert werden. Das US-Unternehmen versprach und erbrachte diese Leistung, bis ein Fonds die kanadische Firma übernahm und den Vertrag außerhalb der Vertragskündigungfristen kündigte, um die Leistungen von einem Makler erbringen zu lassen, den die US-Firma vertragsgerecht eingeschaltet hatte.
Aus der Kündigung folgt der Prozess um die Abstandszahlung, die der Vertrag vorsieht, obwohl sie in den USA - wie auch ein Handelsvertreterausgleichsanspruch - nicht allgemein üblich, doch auch nicht undenkbar ist. Am 1. Oktober 2014 bestätigte in Boston das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA die Sonderkündigungsfolge der Abstandszahlung mit einer für das Handelsvertreter- und Maklerrecht wegweisenden Entscheidungsbegründung auf 21 Seiten. Sie offenbart auch das Verhandlungspotential bei Verträgen für die Markteinführung neuer Produkte aus dem Ausland in die USA.
Aus der Kündigung folgt der Prozess um die Abstandszahlung, die der Vertrag vorsieht, obwohl sie in den USA - wie auch ein Handelsvertreterausgleichsanspruch - nicht allgemein üblich, doch auch nicht undenkbar ist. Am 1. Oktober 2014 bestätigte in Boston das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA die Sonderkündigungsfolge der Abstandszahlung mit einer für das Handelsvertreter- und Maklerrecht wegweisenden Entscheidungsbegründung auf 21 Seiten. Sie offenbart auch das Verhandlungspotential bei Verträgen für die Markteinführung neuer Produkte aus dem Ausland in die USA.