Aus der Kündigung folgt der Prozess um die Abstandszahlung, die der Vertrag vorsieht, obwohl sie in den USA - wie auch ein Handelsvertreterausgleichsanspruch - nicht allgemein üblich, doch auch nicht undenkbar ist. Am 1. Oktober 2014 bestätigte in Boston das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA die Sonderkündigungsfolge der Abstandszahlung mit einer für das Handelsvertreter- und Maklerrecht wegweisenden Entscheidungsbegründung auf 21 Seiten. Sie offenbart auch das Verhandlungspotential bei Verträgen für die Markteinführung neuer Produkte aus dem Ausland in die USA.
Aus der Kündigung folgt der Prozess um die Abstandszahlung, die der Vertrag vorsieht, obwohl sie in den USA - wie auch ein Handelsvertreterausgleichsanspruch - nicht allgemein üblich, doch auch nicht undenkbar ist. Am 1. Oktober 2014 bestätigte in Boston das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA die Sonderkündigungsfolge der Abstandszahlung mit einer für das Handelsvertreter- und Maklerrecht wegweisenden Entscheidungsbegründung auf 21 Seiten. Sie offenbart auch das Verhandlungspotential bei Verträgen für die Markteinführung neuer Produkte aus dem Ausland in die USA.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.