Nach einem langwierigen Prozess um die Schlüssigkeit der Klagen und Umwegen ins Beweisrecht wies das Gericht die Klagen auf Schadensersatz ab. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta entschied zwei Revisionen gleichzeitig, in Joseph Adinolfe v. United Technologies Corp. und in Magaly Pinares v. United Technologies Corp., dass das Gericht die Schlüssigkeit der Ansprüche falsch beurteilte und nicht das Beweisverfahren mit der Schlüssigkeitsprüfung hätte verbinden dürfen.
Obwohl die Kläger am 6. September 2014 vorrangig prozessual gewannen und ihren Prozess fortsetzen dürfen, enthalten die Revisionsbegründungen für beide Seiten lehrreiche Darstellungen des auf Umweltschäden anwendbaren Rechts mit seinen zahlreichen Anspruchsgrundlagen nach dem Common Law-Recht Floridas. Ebenso unbesorgt wie der Apfelsinenstaat mit seiner Wasserversorgung umzugehen scheint, ist auch sein Präzedenzfallrecht, das Kläger nicht auf konkrete und kausal verursachte Schäden begrenzt und auch Schadensersatz für das Stigma von Gift in der Umgebung gestattet.