Den amerikanischen Anwalt und einen Mitbeklagten verklagt die Bahnfabrik aus ungerechtfertigter Bereicherung und Unterschlagung, weil er den Betrag als Darlehen vom mitbeklagten Treuhänder in Hongkong angenommen haben soll, der am zugrundeliegenden Investitionsgeschäft beteiligt war, das die Fabrik anfocht, weil ihr Mitarbeiter treuwidrig die Investitionsgelder transferierte. Der Anwalt wendet ein, das Darlehn sei nur an den mitbeklagten Kreditgeber rückzahlbar. Das Bundesgericht der Hauptstadt wies die Einrede am 8. Oktober 2014 zurück.
Die Gefahr für Anwälte besteht neben der potentiellen Verletzung von Russlandsanktionen darin, dass nach Erhalt des Honorars die russische Partei nach eigenem Recht behaupten kann, ein Mitarbeiter habe treulos und abtrünnig - oder laut Klagevortrag rogue - gehandelt. Wer weiß im Westen schon, welche Vollmachtsnachweise in Russland für eine Transaktion erforderlich sind? In den USA gilt beim Mandatsvertrag das Wort der Mandantschaft. Nur in seltenen Fällen wird die zusätzliche schriftliche Zusicherung der Vertretungsvollmacht verlangt, die jedoch nahezu jedermann abgeben kann. Sie schützt also höchstens im Verhältnis zum Erklärenden - mit einem Schadensersatzanspruch -, während der Vertretene nach diesem Beschluss seinen Bereicherungsanspruch einklagen darf.