×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 09. Okt. 2014

Tänzerin wirbelt ins falsche Forum

 
.   Lyrische Prosa verwirbelt das Bostoner Gericht im Fall einer exotischen Tänzerin, die ihren arbeit­gebenden Nachtklub wegen eines gefähr­lichen Arbeits­platzes und erlittener Verlet­zungen in Cioffi v. Gilbert Enterprises, Inc. verklagte.

Der poetisch veranlagte Richter Selya des United States Court of Appeals for the First Circuit beurteilte am 8. Oktober 2014 die örtliche Zuständig­keit der Bundes­gerichte von Rhode Island und Massachusetts. Der Klub, der Unfall, der Arbeitgeber und das anwendbare Recht weisen nach Rhode Island, doch die Tänzerin wählte das andere Gericht. Die Entscheidung ist einerseits wegen der ungewohnten Wortwahl des Richters lesenswert, anderseits wegen der Erläuterung der fehlenden Neigung des Revisions­gerichts, die Hausarbeiten der Klägerin zu machen, die die nachzu­prüfenden Rechtsfragen falsch angeht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER