Sie bezeichneten den Nordstaat als Verein, nicht als Staat, um dem Foreign Sovereign Immunities Act mit seinen Staatsimmunitätsregeln auszuweichen, doch gaben sie so dem Gericht im Fall Toumazou v. Turkish Republic of Northern Cyprus eine Handhabe, eine Abweisung mit dem allgemeinen Zuständigkeitsmangel für Associations zu begründen.
Das Gericht stellte nach dem Daimler-Fall aber auch fest, dass der Nordstaat nicht die notwendige Ansässigkeit im Forumbezirk Washington, DC, sondern in Zypern besitzt. Außerdem wies das Gericht die Klage gegen die mitbeklagte Bank aus Zypern ab, die mit einem amerikanischen Bankkonzern verbunden ist, nachdem es die Zuständigkeitsregeln ausführlich in seiner Begründung vom 9. Oktober 2014 erklärte.