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Montag, den 13. Okt. 2014

Vertreibung in Zypern: kein US-Gerichtsstand  

.   Seit dem Daimler AG v. Bauman-Präzedenzfall des Supreme Court häufen sich Klageabweisungen gegen ausländische Kläger, wie auch griechische Zyprioten erfuhren, die gegen den türkischen Zypriotenstaat vor dem Bundesgericht der Hauptstadt vorgingen.

Sie bezeichneten den Nordstaat als Verein, nicht als Staat, um dem Foreign Sovereign Immunities Act mit seinen Staatsimmunitätsregeln auszuweichen, doch gaben sie so dem Gericht im Fall Toumazou v. Turkish Republic of Northern Cyprus eine Handhabe, eine Abweisung mit dem allgemeinen Zuständigkeitsmangel für Associations zu begründen.

Das Gericht stellte nach dem Daimler-Fall aber auch fest, dass der Nordstaat nicht die notwendige Ansässigkeit im Forumbezirk Washington, DC, sondern in Zypern besitzt. Außerdem wies das Gericht die Klage gegen die mitbeklagte Bank aus Zypern ab, die mit einem amerikanischen Bankkonzern verbunden ist, nachdem es die Zuständigkeitsregeln ausführlich in seiner Begründung vom 9. Oktober 2014 erklärte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.