Furcht vor Verfolgern in den USA
CK • Washington. Einmal in den USA etwas angestellt? Angst vor Klage oder Anklage? In einem Rechtshilfeverfahren mit den USA erwähnt worden? Bei solchen Gedanken fragt man sich, wie sich ermitteln lässt, ob in den USA ein Verfahren droht oder man sorgenlos zu Berufs- oder Besuchsreisen in den USA fliegen kann.
Bei 56 unabhängigen Rechtskreisen in den USA - Kreise und Städte nicht eingerechnet - bedingt die Nachforschung einen erheblichen Aufwand. Eine zentrale Anlaufstelle gibt es weder für Beklagte noch Angeklagte. Jeder Sheriff kann für seinen Ort bescheinigen, dass nichts vorliegt, doch was nützt das am Flughafen? Die Verfolgungsinstanzen beschränken sich nicht auf Staatsanwaltschaften; man muss auch an die zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Verfolgung denken.
Anwälte und Unternehmen, die an bestimmte Datenbanken angeschlossen sind, können kostenpflichtige Anfragen vornehmen. Zivilprozesse sind einfacher zu finden als Strafverfahren, die auch geheim gehalten sein können, bis der Staat des Beschuldigten habhaft wird. Zudem können sie bei bestehenden Zugangsrechten die schwarzen Listen, die nach Drogen-, Geldwäsche-, Sanktionen-, Embargo-, Exportkontroll- und Waffenausfuhrgesetzen geführt werden, überprüfen. Schließlich ist an privat vorgehaltene Datenbanken, wie die von Investigative Consultants, Inc., zu denken, die in engen gesetzlichen Grenzen Datenbestände aus vielen Teilen der Welt verwalten und nur Staaten, Rechtsanwälten und Finanzinstitutionen offen stehen.
Bei 56 unabhängigen Rechtskreisen in den USA - Kreise und Städte nicht eingerechnet - bedingt die Nachforschung einen erheblichen Aufwand. Eine zentrale Anlaufstelle gibt es weder für Beklagte noch Angeklagte. Jeder Sheriff kann für seinen Ort bescheinigen, dass nichts vorliegt, doch was nützt das am Flughafen? Die Verfolgungsinstanzen beschränken sich nicht auf Staatsanwaltschaften; man muss auch an die zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Verfolgung denken.
Anwälte und Unternehmen, die an bestimmte Datenbanken angeschlossen sind, können kostenpflichtige Anfragen vornehmen. Zivilprozesse sind einfacher zu finden als Strafverfahren, die auch geheim gehalten sein können, bis der Staat des Beschuldigten habhaft wird. Zudem können sie bei bestehenden Zugangsrechten die schwarzen Listen, die nach Drogen-, Geldwäsche-, Sanktionen-, Embargo-, Exportkontroll- und Waffenausfuhrgesetzen geführt werden, überprüfen. Schließlich ist an privat vorgehaltene Datenbanken, wie die von Investigative Consultants, Inc., zu denken, die in engen gesetzlichen Grenzen Datenbestände aus vielen Teilen der Welt verwalten und nur Staaten, Rechtsanwälten und Finanzinstitutionen offen stehen.