×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 18. Okt. 2014

Buchdigitalisierung an der Uni

 
.   Im Jahr 2014 nimmt die Buchdigitalisierung im amerikanischen Urheberrecht eine zentrale Rolle ein, die im Fall Cambridge University Press v. J.L. Albert mit Blick auf Spezialwerke und universitäre Nutzung am 16. Oktober 2014 erneut und vertieft untersucht und auf 129 Seiten erörtert wurde. Die Entscheidungsbegründung des Bundesberufungsgerichts des elften Bezirks der USA in Atlanta ist noch gründlich auszuwerten und mit den bereits vorliegenden Entscheidungen anderer Gericht abzugleichen, doch ist deutlich, dass in diesem Bezirk das Digitalisierungsprivileg nach dem Fair Use-Grundsatz, 17 USC §107, strenger geprüft wird als in den Bezirken der in New York City und Chicago ansässigen Gerichte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER