Das Bundesgericht der Hauptstadt entschied in der Schlüssigkeitsprüfung, dass nicht alle Tatsachen bereits unstrittig seien und das Video nicht von ihm, sondern den Geschworenen zu würdigen ist. In Karissa Ronkin v. Andy Vihn klärte es am 16. Oktober 2014 jedoch sehr lesenswert, welche Ansprüche bereits in diesem Stadium abzuweisen seien und welche überleben könnten, darunter der Anspruch wegen behaupteter Verletzung der Privatsphäre, Invasion of Privacy.
Das Bundesgericht der Hauptstadt entschied in der Schlüssigkeitsprüfung, dass nicht alle Tatsachen bereits unstrittig seien und das Video nicht von ihm, sondern den Geschworenen zu würdigen ist. In Karissa Ronkin v. Andy Vihn klärte es am 16. Oktober 2014 jedoch sehr lesenswert, welche Ansprüche bereits in diesem Stadium abzuweisen seien und welche überleben könnten, darunter der Anspruch wegen behaupteter Verletzung der Privatsphäre, Invasion of Privacy.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.