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Sonntag, den 19. Okt. 2014

Schadensersatz mit YouTube-Beweis  

.   Im Untergrund nahm ein Bahnauf­seher die Klägerin, die mit Freun­dinnen gefähr­lich zu feiern schien, nach ausge­tauschten Un­höflich­keiten fest; sie verklagte ihn auf Schadens­ersatz, auch weil er beim Arrest ihren Rock ange­hoben und ihre Unterwäsche U-Bahnkunden zur Ansicht freige­geben haben sollte. Sie verweist auf eine YouTube-Dokumentation.

Das Bundesgericht der Hauptstadt entschied in der Schlüssig­keits­prüfung, dass nicht alle Tatsachen bereits unstrittig seien und das Video nicht von ihm, sondern den Geschwo­renen zu wür­digen ist. In Karissa Ronkin v. Andy Vihn klärte es am 16. Oktober 2014 jedoch sehr lesens­wert, welche Ansprüche bereits in diesem Stadium abzu­weisen seien und welche über­leben könnten, darunter der Anspruch wegen behaupteter Verletzung der Privat­sphäre, Invasion of Privacy.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.