Geheimes Tablet-Schutzdesign unachtsam verloren
CK • Washington. Wertvoller als ein Patent kann ein gutes Non-Disclosure Agreement sein, aber im Fall nClosures Inc. v. Block and Company, Inc. hätte der Erfinder einer Tablet-Schutzhülle in ein Patent investieren sollen - oder ein gescheites NDA verfassen müssen. Ein Patent setzt die Offenlegung der Erfindung voraus, ein NDA ihre Geheimhaltung. Ein Patent ist teuer sowie zeitlich und territorial beschränkt; ein NDA kostet weniger, gilt weltweit und kann zeitlich unbegrenzt wirken.
In diesem Fall vor dem Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago galt das NDA aber nur, solange die Vertragsparteien eine Zusammenarbeit aushandelten, weil es so gestaltet war. Als sie danach kooperierten und Wissen von einer Firma an die andere floss, vergaßen sie den Abschluss eines dafür geltenden NDAs - und das Geheimnis war keins mehr. Dann kündigte die das Knowhow erhaltende Partei das NDA und entwickelte selbst einen besseren Tabletschutz. Deshalb erhielt die das Geheimnis verlierende Partei auch keinen Schadensersatz wegen vertragsverletzender Nutzung, entschied das Gericht lehrreich am 22. Oktober 2014.
In diesem Fall vor dem Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago galt das NDA aber nur, solange die Vertragsparteien eine Zusammenarbeit aushandelten, weil es so gestaltet war. Als sie danach kooperierten und Wissen von einer Firma an die andere floss, vergaßen sie den Abschluss eines dafür geltenden NDAs - und das Geheimnis war keins mehr. Dann kündigte die das Knowhow erhaltende Partei das NDA und entwickelte selbst einen besseren Tabletschutz. Deshalb erhielt die das Geheimnis verlierende Partei auch keinen Schadensersatz wegen vertragsverletzender Nutzung, entschied das Gericht lehrreich am 22. Oktober 2014.