In diesem Fall vor dem Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago galt das NDA aber nur, solange die Vertragsparteien eine Zusammenarbeit aushandelten, weil es so gestaltet war. Als sie danach kooperierten und Wissen von einer Firma an die andere floss, vergaßen sie den Abschluss eines dafür geltenden NDAs - und das Geheimnis war keins mehr. Dann kündigte die das Knowhow erhaltende Partei das NDA und entwickelte selbst einen besseren Tabletschutz. Deshalb erhielt die das Geheimnis verlierende Partei auch keinen Schadensersatz wegen vertragsverletzender Nutzung, entschied das Gericht lehrreich am 22. Oktober 2014.
In diesem Fall vor dem Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago galt das NDA aber nur, solange die Vertragsparteien eine Zusammenarbeit aushandelten, weil es so gestaltet war. Als sie danach kooperierten und Wissen von einer Firma an die andere floss, vergaßen sie den Abschluss eines dafür geltenden NDAs - und das Geheimnis war keins mehr. Dann kündigte die das Knowhow erhaltende Partei das NDA und entwickelte selbst einen besseren Tabletschutz. Deshalb erhielt die das Geheimnis verlierende Partei auch keinen Schadensersatz wegen vertragsverletzender Nutzung, entschied das Gericht lehrreich am 22. Oktober 2014.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.