Was bedeutet alle Rechte im TV-Vertrieb?
CK • Washington. Das polnische Staatsfernsehen stritt sich mit seinem Ausstrahlungslizenznehmer in der amerikanischen Polendiaspora um die Auslegung eines Vergleichs, der einen Streit um mehrere Vertriebsverträge zwischen beiden klären sollte, indem der beklagte Sender bis 2019 der Klägerin alle Vertriebsrechte im Fall Spanksi Enters., Inc. v. Telewizja Polska S.A. abtrat. Die Klägerin meint, der Begriff alle umfasse alles, nicht fast alles.
Der Sender behauptet hingegen, minimale Teile seiner Programme seien vom Begriff alle ausgenommen: Der Vergleich sei so auszulegen, dass de minimis-Abweichungen keinen Vertragsbruch bedeuteten. Lesern mit Geschmack an amerikanischer Vertragsauslegung sei daher der Beschluss des Bundesberufungsgerichts des zweiten Bezirks der USA in New York City vom 24. Oktober 2014 empfohlen, das den Begriff wörtlich auffasst und keinen Spielraum entdeckt.
Der Sender behauptet hingegen, minimale Teile seiner Programme seien vom Begriff alle ausgenommen: Der Vergleich sei so auszulegen, dass de minimis-Abweichungen keinen Vertragsbruch bedeuteten. Lesern mit Geschmack an amerikanischer Vertragsauslegung sei daher der Beschluss des Bundesberufungsgerichts des zweiten Bezirks der USA in New York City vom 24. Oktober 2014 empfohlen, das den Begriff wörtlich auffasst und keinen Spielraum entdeckt.