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Samstag, den 25. Okt. 2014

Was bedeutet alle Rechte im TV-Vertrieb?  

.   Das polnische Staatsfernsehen stritt sich mit seinem Aus­strahlungs­lizenz­nehmer in der amerika­nischen Polen­diaspora um die Auslegung eines Vergleichs, der einen Streit um mehrere Vertriebs­verträge zwischen beiden klären sollte, indem der beklagte Sender bis 2019 der Klägerin alle Vertriebs­rechte im Fall Spanksi Enters., Inc. v. Telewizja Polska S.A. abtrat. Die Klägerin meint, der Begriff alle umfasse alles, nicht fast alles.

Der Sender behauptet hingegen, minimale Teile seiner Programme seien vom Begriff alle ausgenommen: Der Vergleich sei so auszu­legen, dass de minimis-Abwei­chungen keinen Vertrags­bruch bedeu­teten. Lesern mit Geschmack an amerika­nischer Vertrags­auslegung sei daher der Beschluss des Bundes­berufungs­gerichts des zweiten Bezirks der USA in New York City vom 24. Oktober 2014 empfohlen, das den Begriff wört­lich auffasst und keinen Spielraum entdeckt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.