Anwaltliche Meinungsfreiheit im Zitat
CK • Washington. Anti-SLAPP-Gesetze schützen die Meinungsfreiheit. Ob sie auch für Rechtsanwälte gelten, die einen Vergleich als Anlass einer angeblich rechtswidrigen Anderkontobewegung zitieren, prüfte das sechste Berufungsgericht in Kalifornien. Die Bedeutung der Frage erschließt sich mit der Wirkung des Gesetzes, das Verfassungsrecht von Beklagten bei ihrer Berufung auf Meinungsfreiheit ohne einen vollständigen Prozess durchzusetzen. Die beklagten, einer rechtswidrigen Anderkontobewegung beschuldigten Anwälte beriefen sich auf dieses Gesetz, das mittlerweile in zahlreichen Staaten der USA in diversen Varianten gilt.
Das Gericht bestimmte im Fall Old Republic Construction Program Group v. The Boccardo Law Firm, Inc. am 21. Oktober 2014, dass die originelle Behauptung, das Zitieren eines Vergleichs sei besonders geschützt, unter der gesetzlichen Schwelle des Meinungsfreiheitsschutzes liege. Folge es der Auffassung der Beklagten, würde nahezu alles Zitierfähige der Ausübung eines Verfassungsrechts wirken und die Anwendbarkeit des Anti-SLAPP-Gesetzes auslösen. Dieses Ergebnis habe weder der Gesetzgeber noch die Präzedenzfallrechtsprechung, das Case Law, im Blick gehabt.
Das Gericht bestimmte im Fall Old Republic Construction Program Group v. The Boccardo Law Firm, Inc. am 21. Oktober 2014, dass die originelle Behauptung, das Zitieren eines Vergleichs sei besonders geschützt, unter der gesetzlichen Schwelle des Meinungsfreiheitsschutzes liege. Folge es der Auffassung der Beklagten, würde nahezu alles Zitierfähige der Ausübung eines Verfassungsrechts wirken und die Anwendbarkeit des Anti-SLAPP-Gesetzes auslösen. Dieses Ergebnis habe weder der Gesetzgeber noch die Präzedenzfallrechtsprechung, das Case Law, im Blick gehabt.