Fraglich ist in New York City ihre Aktivlegitimation, wo das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die Klagabweisung nachprüft. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit entschied am 28. Oktober 2014 zu ihren Gunsten, weil er sich überzeugte, dass die Klägerin auch in Zukunft Eisenbahn fahren werde und eine sinnvolle Abhilfe für die nach ihrer Behauptung gegen das Behindertenschutzgesetz verstoßenden Leistungen der Bahn denkbar sei.
Fraglich ist in New York City ihre Aktivlegitimation, wo das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die Klagabweisung nachprüft. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit entschied am 28. Oktober 2014 zu ihren Gunsten, weil er sich überzeugte, dass die Klägerin auch in Zukunft Eisenbahn fahren werde und eine sinnvolle Abhilfe für die nach ihrer Behauptung gegen das Behindertenschutzgesetz verstoßenden Leistungen der Bahn denkbar sei.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.