Die Schiedsgerichtsbarkeit trumpft, entschied am 30. Oktober 2014 in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA. Wenn Tatsachen und Recht nicht eindeutig in eine Richtung weisen, entscheidet das Gericht nicht, sondern es muss den Auslegungstreit als Schwellenfrage in die Arbitration verweisen. Hier enthielt der Sachverhalt schiedsklauselrelevante Umstände, die sowohl der alten als auch der neuen Klausel unterliegen könnten, die nur das Schiedsgericht entscheiden dürfe.
Die Schiedsgerichtsbarkeit trumpft, entschied am 30. Oktober 2014 in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA. Wenn Tatsachen und Recht nicht eindeutig in eine Richtung weisen, entscheidet das Gericht nicht, sondern es muss den Auslegungstreit als Schwellenfrage in die Arbitration verweisen. Hier enthielt der Sachverhalt schiedsklauselrelevante Umstände, die sowohl der alten als auch der neuen Klausel unterliegen könnten, die nur das Schiedsgericht entscheiden dürfe.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.