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Freitag, den 31. Okt. 2014

Zum Schiedsgericht trotz Ausnahme  

.   Zwei Unternehmen streiten sich in U.S. Nutraceuticals, LLC v. Cyanotech Corp. um verratene Geschäftsgeheimnisse und die Wirkung von Schiedsklauseln aus 2007 und 2010, deren spätere eine Ausnahme vom Schiedsprozess bei einstweiligen Maßnahmen vorsieht. Wer entscheidet - das Schiedsgericht oder das ordentliche Gericht -, ob die Ausnahme greift?

Die Schiedsgerichtsbarkeit trumpft, entschied am 30. Oktober 2014 in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA. Wenn Tatsachen und Recht nicht eindeutig in eine Richtung weisen, entscheidet das Gericht nicht, sondern es muss den Auslegungstreit als Schwellenfrage in die Arbitration verweisen. Hier enthielt der Sachverhalt schiedsklauselrelevante Umstände, die sowohl der alten als auch der neuen Klausel unterliegen könnten, die nur das Schiedsgericht entscheiden dürfe.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.