Am 29. Oktober 2014 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt gegen die Kläger und erklärte, dass die AGB mit dem zum Einstellen eines Videos erforderlichen Klick verbindlich werden. Die einseitige Festlegung des Gerichtsstands wird mit diesem Klick vertraglich angenommen. Die Kläger wurden durch die Nutzung des YouTube-Dienstes als aktive Teilnehmer in ihn eingebunden und damit auch auf die AGB verpflichtet, erläuterte es ausführlich in Song Fi Inc. v. Google Inc..
Am 29. Oktober 2014 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt gegen die Kläger und erklärte, dass die AGB mit dem zum Einstellen eines Videos erforderlichen Klick verbindlich werden. Die einseitige Festlegung des Gerichtsstands wird mit diesem Klick vertraglich angenommen. Die Kläger wurden durch die Nutzung des YouTube-Dienstes als aktive Teilnehmer in ihn eingebunden und damit auch auf die AGB verpflichtet, erläuterte es ausführlich in Song Fi Inc. v. Google Inc..
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.