US-Prozess um YouTube-Statistik, AGB
CK • Washington. Die Aufrufe sollen die Kläger manipuliert haben, die eine selbstgemachte Videoaufnahme bei YouTube einstellten, und Google löschte sie wegen Verletzung des Manipulationsverbots in seinen AGB. Die Kläger fühlten sich diffamiert und klagten in der Hauptstadt Washington, doch Google berief sich auf seine Allgemeinen Webseitenbedingungen, die den Gerichtsstand in Kalifornien festlegen.
Am 29. Oktober 2014 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt gegen die Kläger und erklärte, dass die AGB mit dem zum Einstellen eines Videos erforderlichen Klick verbindlich werden. Die einseitige Festlegung des Gerichtsstands wird mit diesem Klick vertraglich angenommen. Die Kläger wurden durch die Nutzung des YouTube-Dienstes als aktive Teilnehmer in ihn eingebunden und damit auch auf die AGB verpflichtet, erläuterte es ausführlich in Song Fi Inc. v. Google Inc..
Am 29. Oktober 2014 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt gegen die Kläger und erklärte, dass die AGB mit dem zum Einstellen eines Videos erforderlichen Klick verbindlich werden. Die einseitige Festlegung des Gerichtsstands wird mit diesem Klick vertraglich angenommen. Die Kläger wurden durch die Nutzung des YouTube-Dienstes als aktive Teilnehmer in ihn eingebunden und damit auch auf die AGB verpflichtet, erläuterte es ausführlich in Song Fi Inc. v. Google Inc..