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Sonntag, den 02. Nov. 2014

Islands Finanzkrise im US-Gericht

 
.   Die Rolle der Geschworenen im amerikanischen Zivilprozess verdeutlicht der Streit zwischen einer Bank und Investoren, die isländische Sparbriefe, Certificates of Deposit, erworben hatten und nach der isländischen Finanzkrise massiv verloren, weil die Bank die Zertifikate zum im Nachhinein als ungünstigst bekannten Termin in Dollar zurücktauschten und nicht verlängerte. Eine Klasse Investoren hätte lieber Kronen zurückerhalten, um sie selbst zu konvertieren, und die CDs verlängert.

In Kalifornien stimmte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA dem Argument der Bank in Vathana v. Everbank zu, ihre AGB hätten ihr gestattet, die Notbremse zu ziehen. Sie war nicht verpflichtet, die CDs zu verlängern, da sie nach den AGB Schaden von Investoren und sich nach eigenem besten Ermessen abwenden durfte. Zweifel an ihrer Sorgfalt bestehen nicht.

Allerdings fand das Gericht am 31. Oktober 2014, dass unklar ist, ob die AGB über den Wechselkurs, die nur den Erwerb, nicht die Rückzahlung, ausdrücklich regeln, die Auffassung der Bank bestätigen. Die abschließende Auslegung der AGB ist diesem strittigen Punkt eine Tatsachenfrage, und diese Fragen sind immer von der Jury zu entscheiden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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