In Kalifornien stimmte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA dem Argument der Bank in Vathana v. Everbank zu, ihre AGB hätten ihr gestattet, die Notbremse zu ziehen. Sie war nicht verpflichtet, die CDs zu verlängern, da sie nach den AGB Schaden von Investoren und sich nach eigenem besten Ermessen abwenden durfte. Zweifel an ihrer Sorgfalt bestehen nicht.
Allerdings fand das Gericht am 31. Oktober 2014, dass unklar ist, ob die AGB über den Wechselkurs, die nur den Erwerb, nicht die Rückzahlung, ausdrücklich regeln, die Auffassung der Bank bestätigen. Die abschließende Auslegung der AGB ist diesem strittigen Punkt eine Tatsachenfrage, und diese Fragen sind immer von der Jury zu entscheiden.