Law Shopping bei vorvertraglichem Betrug
CK • Washington. Ein Fensterhersteller aus Michigan behauptete einen vorvertraglichen Betrug im Streit mit einem Zulieferer aus Ohio neben Vertragsverletzungen, die das Gericht entsprechend der Vertragsrechtswahl nach Ohio-Recht beurteilte, während es den Betrug nach dem Recht des Forumsstaats Michigan prüfte. Law Shopping ist eins der Binnen-IPR-Merkmale, die das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA im Fall Thompson I.G. LLC v. Edgetech I.G. Inc. erörterte.
Die Revisionsbegründung bestätigte die Klagabweisung im Untergericht am 30. Oktober 2014. Der Kläger hatte Beweismittel untergehen lassen, was den Beklagten in der Verteidigung behinderte, doch waren auch die von dem Kläger vorgelegten Beweise nur geeignet, eine Jury im Trial zu verwirren, nicht sie von Materialfehlern zu überzeugen. Der behauptete vorvertragliche Betrug unterliege nicht automatisch der Rechtswahlklausel, sondern werde vom Gericht nach dem IPR des Forumstaats Michigan beurteilt. Dieses war für den Kläger ungünstiger als das Recht von Ohio. Dem Beklagten sei jedoch kein Law Shopping vorzuwerfen, da er nur passiv an der Wahl des Gerichtsorts beteiligt war.
Die Revisionsbegründung bestätigte die Klagabweisung im Untergericht am 30. Oktober 2014. Der Kläger hatte Beweismittel untergehen lassen, was den Beklagten in der Verteidigung behinderte, doch waren auch die von dem Kläger vorgelegten Beweise nur geeignet, eine Jury im Trial zu verwirren, nicht sie von Materialfehlern zu überzeugen. Der behauptete vorvertragliche Betrug unterliege nicht automatisch der Rechtswahlklausel, sondern werde vom Gericht nach dem IPR des Forumstaats Michigan beurteilt. Dieses war für den Kläger ungünstiger als das Recht von Ohio. Dem Beklagten sei jedoch kein Law Shopping vorzuwerfen, da er nur passiv an der Wahl des Gerichtsorts beteiligt war.