Beschlagnahme bei unbekannten Markenverletzern
CK • Washington. Ein Markeninhaber verkauft seine Ware nur direkt und beantragt einen Beschlagnahmebeschluss gegen alle, die in Zukunft in der Nähe seiner Veranstaltungen Imitate mit seiner Marke vertreiben. In World Wrestling Entertainment v. Unidentified Parties konzentrierte sich das Untergericht auf die unbekannte Identität der Antragsgegner und wies den Antrag ab.
Am 4. November 2014 verkündete jedoch das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans eine Revisionsbegründung, die lehrreich aufzeigt, dass ein solcher Beschluss gegen Unbekannte zulässig sein kann. Der Fall kehrt daher an das Untergericht zur weiteren Beurteilung zurück. Das Gericht muss auch ermitteln, wie die Beschlagnahme von Privaten, die beispielsweise von Gerichtsvollziehern begleitet sein könnten, durchzuführen wäre.
Am 4. November 2014 verkündete jedoch das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans eine Revisionsbegründung, die lehrreich aufzeigt, dass ein solcher Beschluss gegen Unbekannte zulässig sein kann. Der Fall kehrt daher an das Untergericht zur weiteren Beurteilung zurück. Das Gericht muss auch ermitteln, wie die Beschlagnahme von Privaten, die beispielsweise von Gerichtsvollziehern begleitet sein könnten, durchzuführen wäre.