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Mittwoch, den 05. Nov. 2014

Beschlagnahme bei unbekannten Markenverletzern  

.   Ein Markeninhaber verkauft seine Ware nur direkt und beantragt einen Beschlag­nahme­beschluss gegen alle, die in Zukunft in der Nähe seiner Veranstal­tungen Imitate mit seiner Marke vertreiben. In World Wrest­ling Enter­tainment v. Uniden­tified Parties konzen­trierte sich das Unter­gericht auf die unbe­kannte Iden­tität der Antrags­gegner und wies den Antrag ab.

Am 4. November 2014 verkündete jedoch das Bundes­berufungs­gericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans eine Revisions­begründung, die lehrreich aufzeigt, dass ein solcher Beschluss gegen Unbekannte zulässig sein kann. Der Fall kehrt daher an das Untergericht zur weiteren Beurteilung zurück. Das Gericht muss auch ermit­teln, wie die Beschlag­nahme von Privaten, die beispielsweise von Gerichts­vollziehern begleitet sein könnten, durchzu­führen wäre.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.