Am 4. November 2014 verkündete jedoch das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans eine Revisionsbegründung, die lehrreich aufzeigt, dass ein solcher Beschluss gegen Unbekannte zulässig sein kann. Der Fall kehrt daher an das Untergericht zur weiteren Beurteilung zurück. Das Gericht muss auch ermitteln, wie die Beschlagnahme von Privaten, die beispielsweise von Gerichtsvollziehern begleitet sein könnten, durchzuführen wäre.
Am 4. November 2014 verkündete jedoch das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans eine Revisionsbegründung, die lehrreich aufzeigt, dass ein solcher Beschluss gegen Unbekannte zulässig sein kann. Der Fall kehrt daher an das Untergericht zur weiteren Beurteilung zurück. Das Gericht muss auch ermitteln, wie die Beschlagnahme von Privaten, die beispielsweise von Gerichtsvollziehern begleitet sein könnten, durchzuführen wäre.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.