Hersteller gewinnt Händlerwettbewerb
Im Fall Fresno Motors LLC v. Mercedes-Benz USA LLC behauptete eine Firma, die einen Mercedes-Händler kaufen wollte, nicht nur die Verletzung von Franchise-Recht, sondern auch die in Dreiecksverhältnissen oft gefährliche unerlaubte Handlung des rechtswidrigen Eingriffs in Vertragsbeziehungen oder Geschäftserwartungen Dritter, hier konkret Ansprüche nach kalifornischem Recht aus intentional Interference with existing contractual Advantage sowie intentional Interference with prospective economic Advantage, die sie dem Autohersteller vorwarf, welcher ein Vorkaufsrecht geltend gemacht hatte.
Die Revisionsbegründung aus San Franciso führt lesenswert in die Ansprüche nach Franchiserecht sowie die Tort-Ansprüche ein. Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA stimmte am 5. November 2014 durchweg für den Hersteller: Das Vorkaufsrecht wurde wirksam angekündigt und ausgeübt. Durch die analoge Anwendung von California Vehicle Code § 11713.3(t)(6) gelangt es allerdings zur Erkenntnis, dass der Hersteller der Klägerin die verlorenen Kosten des Übernahmeversuchs erstatten muss.
Die Revisionsbegründung aus San Franciso führt lesenswert in die Ansprüche nach Franchiserecht sowie die Tort-Ansprüche ein. Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA stimmte am 5. November 2014 durchweg für den Hersteller: Das Vorkaufsrecht wurde wirksam angekündigt und ausgeübt. Durch die analoge Anwendung von California Vehicle Code § 11713.3(t)(6) gelangt es allerdings zur Erkenntnis, dass der Hersteller der Klägerin die verlorenen Kosten des Übernahmeversuchs erstatten muss.