Die Antwort hängt davon ab, wie der Staat und seine Ministerien und sonstigen Instrumentalities im Sinne des FSIA strukturiert sind. Alle können unter einem Dach an einem Strang ziehen, oder jeder Teil kann zivilrechtlich selbständig, wie im Fall des Iraks, als eigene juristische Person agieren, ermittelte das Gericht. Beim Vertragsbruch ist im letzteren Fall auch die Ausnahme zu prüfen, ob der Gesamtstaat statt des Ministeriums verklagt werden darf, wenn er den Nutzen aus dem Ministerialvertrag zieht. Dies wird in der nächsten Prozessphase zu klären sein.
Die Antwort hängt davon ab, wie der Staat und seine Ministerien und sonstigen Instrumentalities im Sinne des FSIA strukturiert sind. Alle können unter einem Dach an einem Strang ziehen, oder jeder Teil kann zivilrechtlich selbständig, wie im Fall des Iraks, als eigene juristische Person agieren, ermittelte das Gericht. Beim Vertragsbruch ist im letzteren Fall auch die Ausnahme zu prüfen, ob der Gesamtstaat statt des Ministeriums verklagt werden darf, wenn er den Nutzen aus dem Ministerialvertrag zieht. Dies wird in der nächsten Prozessphase zu klären sein.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.