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Freitag, den 07. Nov. 2014

Haftet Staat, wenn Ministerium Vertrag verletzt?  

.   Ausländische Staaten können in den USA nur nach dem Foreign Sovereign Immunities Act verklagt werden. Wenn ein Staat wegen des behaupteten Vertragsbruchs eines Ministeriums verklagt wird, ist zu prüfen, ob der Staat für sein Ministerium haftet, erklärte das Bundesgericht der Hauptstadt am 5. November 2014 im Fall Wye Oak Technology Inc. v. Republic of Iraq.

Die Antwort hängt davon ab, wie der Staat und seine Ministerien und sonstigen Instrumentalities im Sinne des FSIA strukturiert sind. Alle können unter einem Dach an einem Strang ziehen, oder jeder Teil kann zivilrechtlich selbständig, wie im Fall des Iraks, als eigene juristische Person agieren, ermittelte das Gericht. Beim Vertragsbruch ist im letzteren Fall auch die Ausnahme zu prüfen, ob der Gesamtstaat statt des Ministeriums verklagt werden darf, wenn er den Nutzen aus dem Ministerialvertrag zieht. Dies wird in der nächsten Prozessphase zu klären sein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.